Dazu gehören folgende Anordnungen:
1. Da jeder Einwohner den gegründesten Anspruch hat auf Erhaltung der Reinlichkeit in den Straßen, dies überdies auch einen wesentlichen Einfluss auf den Gesundheitszustand
der Einwohner übt, so bleibt jede Verunreinigung der Straßen verboten. So ist es verboten,
das Ausschütten von Scherben, Kehricht und sonstigem Unrat auf die Straßen. Das Wegwerfen von
toten Tieren auf die Straßen und Winkel dieser Stadt sowie das Ausschütten von Flüssigkeiten aller Art aus Fenstern auf die Straße.
2. Wer sich die Unschicklichkeit erlaubt, auf der Straße, am Festzelt, in den Ecken und Winkeln, sich eines körperlichen Bedürfnisses zu erledigen, verfällt der androhenden Strafe der Polizeiordnung.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Festtage das Auslegen von Betten auf die Straße, um sich zu sonnen, das Aufhängen von Wäsche an den Häusern und auf die Straße untersagt wird. Auch das freie Herumlaufen der Gänse, Hühner und anderem Federvieh ist verboten.
4. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Straßen und Gassen frei zu halten sind und nicht durch Stehenlassen von Geschirren durch Auf- und Abladen von Stroh, Heu, Torf, Mist und Bauschutt verunreinigt und eingeengt werden. Das Reinigen von Wagen, Geschirren
und dergleichen, ferner das Waschen von Rüben, Kartoffeln und derartigen Gegenständen auf
Straßen und Plätzen hat zu unterbleiben. 5. Insbesondere ist alles unmäßige Schreien, Rufen, Balgen, alles unanständige Singen, Gröhlen auf den Straßen und Gassen verboten, insbesondere zur Nachtzeit. Fernerhin wird untersagt das Pochen an den Fenstern und Läden und aller
dergleichen Unfug. (Auszug aus der „Straßen- und Polizeiordnung“ von 1841) In diesem Sinne rufen wir alle Gäste und Bürgersleute auf, durch Eigeninitiative dazu beizutragen, dass sich unsere Stadt zum 25. Theresienfest für alle Einheimischen und ihre Gäste richtet und putzt.
Die Stadt Hildburghausen
Oktober Anno 2015